Eine Holding-Struktur lohnt sich für Ärzte ab einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von ca. 150.000 € und wenn Gewinne langfristig investiert statt sofort entnommen werden sollen, die Steuerbelastung sinkt dabei auf Gesellschaftsebene auf ca. 30 %.

Hintergrund

Bei einer ärztlichen GmbH & Co. KG oder GmbH fließen Gewinne zunächst in eine Holding-GmbH, die diese mit nur 1,5 % Steuer weitergibt (§8b KStG). Das ermöglicht eine deutlich schnellere Vermögensbildung als bei der Entnahme mit persönlichem Steuersatz von bis zu 45 %. Die Holding kann dann in Immobilien, ETFs oder andere Praxen investieren. Ärzteversichert empfiehlt, die Holding-Struktur nur gemeinsam mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater aufzusetzen, da die Gründungskosten und laufende Verwaltung nicht unterschätzt werden sollten.

Wann gilt das nicht?

Bei niedrigem Gewinn oder wenn Mittel unmittelbar für den Lebensunterhalt benötigt werden, überwiegen die Kosten der Holdingstruktur den steuerlichen Vorteil. Ärzte mit Kassenzulassung müssen zudem berufsrechtliche Gesellschaftsformvorgaben beachten.

Eine Holding-Struktur lohnt sich für Ärzte mit hohen thesaurierten Gewinnen und Investitionsbedarf. Gründungskosten und Verwaltungsaufwand erst nach steuerlicher Beratung kalkulieren.

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