IGeL-Leistungen lohnen sich für Arztpraxen, wenn sie medizinisch begründet sind, der Patient transparent informiert wird und ein schriftlicher Behandlungsvertrag vor der Leistungserbringung vorliegt.
Hintergrund
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind von der GKV nicht erstattete Privatleistungen, die der Patient auf eigene Kosten zahlt. Typische Beispiele: Reisemedizinische Beratung, erweiterte Krebsvorsorge (PSA-Test, Hautscreening), Akupunktur bei Spannungskopfschmerz oder Präventionschecks. Abgerechnet werden sie nach GOÄ, wobei realistische Steigerungssätze und sorgfältige Dokumentation wichtig sind. Ärzteversichert weist darauf hin, dass IGeL-Angebote immer freiwillig und nie als Voraussetzung für andere Behandlungen kommuniziert werden dürfen, sonst drohen Sanktionen durch die KV.
Wann gilt das nicht?
IGeL-Leistungen, die keinen medizinischen Mehrwert bieten, sind aus ethischen und haftungsrechtlichen Gründen problematisch. Auch Patienten, die sich finanziell keine Mehrleistungen leisten können, dürfen nicht unter Druck gesetzt werden.
IGeL-Leistungen lohnen sich bei klarer medizinischer Indikation, transparenter Kommunikation und schriftlichem Behandlungsvertrag. Sie steigern Praxisumsatz und Patientenbindung gleichzeitig.
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