Zahnärzte, die Implantate setzen, benötigen eine Berufshaftpflicht, die Implantatversagen, Nervschäden und Folgebehandlungen explizit einschließt, viele Standardpolicen decken diese Risiken nicht oder nur begrenzt ab.

Hintergrund

Implantatbehandlungen gehören zu den häufigsten Gründen für Schadensersatzklagen bei Zahnärzten. Schadenssummen bei Nervschäden oder vollständigem Implantatversagen können 50.000–200.000 € erreichen. Der Versicherungsmarkt bietet spezialisierte Implantologie-Module, die Erweiterungen der Grundhaftpflicht oder eigenständige Policen sein können. Wichtig ist die Deckung für Produkthaftung (defektes Implantat des Herstellers) und die Haftung für Planung und Durchführung. Ärzteversichert berät Zahnärzte bei der Auswahl der passenden Haftpflichtlösung für ihr spezifisches Implantatvolumen.

Wann gilt das nicht?

Zahnärzte, die keine Implantate setzen oder nur vereinzelt einfache Fälle durchführen, können auf ein spezialisiertes Modul verzichten, wenn die Grundhaftpflicht ausreichend dimensioniert ist.

Implantologie-Haftung ist für aktiv implantierende Zahnärzte unverzichtbar. Standardhaftpflicht immer auf explizite Deckung für Implantatversagen und Nervschäden prüfen lassen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →