Eine Praxis-Inhaltsversicherung lohnt sich für jede Arztpraxis unabhängig von Größe und Fachrichtung, weil der Wiederbeschaffungswert medizinischer Geräte, EDV und Praxiseinrichtung oft 200.000–500.000 € übersteigt.

Hintergrund

Die Inhaltsversicherung für Arztpraxen deckt in der Regel Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Glasbruch ab. Besonders wichtig: Der Wiederherstellungswert aller versicherten Gegenstände muss korrekt ermittelt werden, damit keine Unterversicherung entsteht. Spezielle Positionen wie bildgebende Geräte (MRT, CT), Lasersysteme oder Dentalausstattung müssen oft separat deklariert werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Versicherungssumme bei jeder größeren Neuanschaffung anzupassen und eine Inventarliste zu führen.

Wann gilt das nicht?

Praxen in gemieteten Räumen mit sehr wenig Eigeninventar (z. B. reine Beratungspraxen) können mit einer schlanken Police auskommen. Geräte im Leasing oder Eigentum des Vermieters müssen separat abgesichert werden.

Die Inhaltsversicherung ist für Arztpraxen unverzichtbar. Versicherungssumme regelmäßig prüfen und hochwertige Geräte separat deklarieren, um Unterversicherung zu vermeiden.

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