Inkasso lohnt sich in der Arztpraxis, wenn offene Forderungen trotz eigenem Mahnwesen nicht beigetrieben werden können und der Aufwand der Eigenbetreibung die Kosten eines spezialisierten Inkassodienstleisters übersteigt.
Hintergrund
In Arztpraxen entstehen offene Forderungen vor allem bei Privatpatienten (GOÄ-Rechnungen), IGeL-Leistungen und Selbstzahlern. Ein professionelles Inkassounternehmen übernimmt Mahnung, Titulierung und Vollstreckung gegen eine Erfolgsprovision von 15–25 % des eingetriebenen Betrags. Ab offenen Beträgen über 500 € ist Inkasso meist wirtschaftlich. Wichtig: Die Datenweitergabe an Inkassounternehmen muss DSGVO-konform erfolgen und setzt eine entsprechende Klausel in der Datenschutzerklärung voraus. Ärzteversichert empfiehlt, zunächst immer das interne Mahnwesen zu stärken, bevor externe Inkassodienstleister beauftragt werden.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kleinen Beträgen unter 200 € übersteigen Inkassokosten oft die Forderungshöhe. Bei insolventen Schuldnern ist auch Inkasso aussichtslos.
Inkasso lohnt sich in der Arztpraxis ab offenen Forderungen über 500 € und bei gescheitertem eigenem Mahnwesen. DSGVO-konforme Beauftragung ist Pflicht.
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