Internisten erzielen in Gemeinschaftspraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) höhere Erlöse als in der Einzelpraxis, weil teure Geräte (Echokardiographie, Endoskopie, Langzeit-EKG) gemeinsam genutzt und Bereitschaftsdienste geteilt werden können.

Hintergrund

Für Internisten stehen drei Modelle zur Wahl: Einzelpraxis, BAG/Gemeinschaftspraxis und MVZ. Die BAG erlaubt die gemeinsame Abrechnung bei getrennter Patientenbindung. Im MVZ können Internisten als Angestellte tätig sein, was mehr Planungssicherheit, aber weniger Selbstständigkeit bedeutet. Besonders für geräteintensive Subspecialisierungen (Kardiologie, Gastroenterologie) lohnt sich die Bündelung in einer Facharzt-BAG. Ärzteversichert empfiehlt, vor Gründung einer BAG einen Gesellschaftsvertrag mit Exit-Regelungen aufzusetzen.

Wann gilt das nicht?

In ländlichen Regionen mit Versorgungsengpässen kann die Einzelpraxis mit Hausarzt-Zulassung und hausärztlichem Versorgungsvertrag wirtschaftlicher sein als eine Facharzt-BAG.

Für Internisten mit geräteintensiver Diagnostik lohnt sich die BAG oder Gemeinschaftspraxis deutlich mehr als die Einzelpraxis. Gesellschaftsvertrag und Exit-Regelungen von Anfang an rechtssicher aufsetzen.

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