Interoperabilität im Gesundheitswesen lohnt sich für Arztpraxen, weil der standardisierte Datenaustausch via Telematikinfrastruktur (TI) Doppeluntersuchungen vermeidet, Medikationsrisiken senkt und Abrechnungsprozesse beschleunigt.
Hintergrund
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem Ausbau der Telematikinfrastruktur werden HL7-FHIR-Standards zum verpflichtenden Rahmen für den Datenaustausch. Praxen, die frühzeitig interoperable Praxisverwaltungssysteme (PVS) einsetzen, profitieren von reibungslosem Datentransfer mit Krankenhäusern, Laboren und Apotheken. Der Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) treibt die Umsetzung weiter voran. Ärzteversichert empfiehlt, bei der PVS-Auswahl explizit auf zertifizierte TI-Konnektoren und FHIR-Compliance zu achten.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit sehr geringem Überweisungsvolumen oder ohne Vernetzung mit anderen Leistungserbringern spüren den Nutzen weniger unmittelbar. Der Aufwand für die TI-Anbindung und Systemumstellung kann initial erheblich sein.
Interoperabilität lohnt sich für alle vernetzten Arztpraxen durch Zeitersparnis und bessere Versorgungsqualität. Bei der PVS-Wahl auf FHIR-Compliance und TI-Zertifizierung achten.
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