Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG lohnt sich für Ärzte, wenn sie in den folgenden drei Jahren bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Medizingeräte, EDV) anschaffen wollen, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten können vorab steuerlich abgezogen werden.

Hintergrund

Arztpraxen können einen IAB von bis zu 200.000 € pro Wirtschaftsjahr bilden, solange der Betriebsgewinn die Grenze von 200.000 € (EStG-Grenze für Einnahmen-Überschuss-Rechnung) nicht überschreitet. Der IAB reduziert den steuerpflichtigen Gewinn im Bildungsjahr sofort. Wird die Investition innerhalb von drei Jahren nicht durchgeführt, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden, was zu Nachzahlungszinsen führt. Ärzteversichert empfiehlt, den IAB nur zu bilden, wenn die Investitionsplanung konkret ist und mit dem Steuerberater abgestimmt wurde.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr hohen Gewinnen über der Einkommensgrenze oder bei Ärzte-GmbHs gelten andere Regelungen. Auch kurzfristige Gewinnglättung ohne echte Investitionsplanung ist steuerrechtlich riskant.

Der IAB lohnt sich für Ärzte mit geplanten Geräteinvestitionen innerhalb von drei Jahren. Er spart im Bildungsjahr erheblich Steuern, verpflichtet aber zur Investitionsdurchführung.

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