IT-Sicherheit in der Arztpraxis lohnt sich nicht nur wirtschaftlich, sondern ist nach DSGVO, §75b SGB V und BSI-Anforderungen für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) rechtlich verpflichtend.

Hintergrund

Arztpraxen verarbeiten besonders schützenswerte Gesundheitsdaten und sind bevorzugte Ziele für Ransomware-Angriffe. Ein erfolgreicher Angriff kann Patientendaten vernichten, die Praxis wochenlang schließen und zu DSGVO-Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes führen. Mindestanforderungen umfassen: regelmäßige Backups (nach 3-2-1-Regel), aktuelle Antivirensoftware, TLS-verschlüsselte E-Mail, Mitarbeiterschulungen und Zugriffsbeschränkungen. Ärzteversichert empfiehlt, ergänzend eine Cyber-Versicherung abzuschließen, die Betriebsunterbrechung und Wiederherstellungskosten abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Rein papierbasierte Praxen ohne IT-Systeme haben andere Risikolagen, sind aber durch DSGVO weiterhin zur Datensicherheit verpflichtet. Minimalpraxen ohne TI-Anbindung können vereinfachte Sicherheitskonzepte umsetzen.

IT-Sicherheit ist in jeder Arztpraxis Pflicht und schützt vor existenzbedrohenden Cyberangriffen. Backup-Strategie, Zugriffsschutz und Mitarbeiterschulung sind die wichtigsten Maßnahmen.

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