Die Kieferorthopädie-Abrechnung lohnt sich besonders durch die Kombination von GKV-Regelleistungen (Klasse II nach KIG) mit privaten Mehrleistungen (z. B. Aligner, ästhetische Brackets), die über schriftliche Behandlungsvereinbarung abgerechnet werden.

Hintergrund

Die GKV übernimmt Kieferorthopädie nur bei dokumentiertem Schweregrad KIG 3–5, und das nur bis zum 18. Lebensjahr. Darüber hinaus werden alle Leistungen privat nach GOZ abgerechnet. Für Erwachsenenbehandlung, Alignertherapie und ästhetische Materialien ist eine schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn zwingend. Die Steigerungssätze nach GOZ können je nach Aufwand bis zum 3,5-fachen des einfachen Satzes betragen. Ärzteversichert empfiehlt Kieferorthopäden, die Abrechnungskompetenz regelmäßig durch Fortbildungen zu aktualisieren, da GOZ-Änderungen Erlöspotenziale verändern.

Wann gilt das nicht?

Rein kassenzahnärztliche KFO-Praxen mit Fokus auf Regelleistungen erzielen niedrigere Stundensätze als Mischpraxen mit privatem Anteil. Ohne schriftliche Vereinbarung sind Privatleistungen nicht durchsetzbar.

Kieferorthopädie-Abrechnung lohnt sich durch private Mehrleistungen neben GKV-Regelleistungen. Schriftliche Behandlungsvereinbarung vor Behandlungsbeginn ist Pflicht für Privatanteile.

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