KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist seit 2021 Pflichtbestandteil der Telematikinfrastruktur für alle Vertragsarztpraxen und ermöglicht verschlüsselten Datenaustausch von Arztbriefen, Befunden und Rezepten.
Hintergrund
KIM ersetzt unsichere E-Mail-Kommunikation und Fax durch einen zertifizierten, Ende-zu-Ende verschlüsselten Dienst innerhalb der TI. Für Praxen ist der Anschluss verpflichtend, die Kosten werden über die KV-Pauschalen mitfinanziert. Praktischer Nutzen: Arztbriefe können direkt aus dem PVS an Kollegen, Krankenhäuser und Krankenkassen versendet werden. Eingehende eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und eRezepte werden ebenfalls über KIM abgewickelt. Ärzteversichert empfiehlt, das KIM-Setup direkt beim Systemhaus des PVS-Anbieters zu beauftragen.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne TI-Anbindung oder mit befristeter Ausnahmeregelung nutzen KIM noch nicht. Mittelfristig wird KIM aber für alle Vertragsarztpraxen verbindlich sein.
KIM-Kommunikation ist für Vertragsarztpraxen Pflicht und spart gegenüber Fax erheblich Zeit. PVS-Anbieter frühzeitig auf KIM-Zertifizierung und reibungslosen Anschluss prüfen.
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