Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder in der GKV lohnt sich, wenn beide Elternteile GKV-versichert sind und das Kind kein eigenes Einkommen über 505 € monatlich hat, dann ist die Mitversicherung kostenlos.

Hintergrund

Gemäß §10 SGB V können Kinder bis zum 18. Lebensjahr (bzw. bis 23 bei Arbeitslosigkeit, bis 25 bei Ausbildung/Studium) beitragsfrei in der GKV eines Elternteils mitversichert werden. Voraussetzung: Das Kind hat keinen eigenen Anspruch auf vorrangige Versicherung. Für PKV-versicherte Ärzte stellt sich die Frage, ob ein Kind ebenfalls PKV-versichert werden soll, das kostet einen eigenen Beitrag, bietet aber umfangreicheren Leistungsschutz. Ärzteversichert empfiehlt, die Kosten eines PKV-Kindertarifs mit dem GKV-Leistungsumfang zu vergleichen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Wann gilt das nicht?

Kinder PKV-versicherter Eltern (z. B. Ärzte mit eigener PKV) sind nicht automatisch GKV-mitversichert, sie brauchen einen eigenen PKV-Kindertarif oder eine GKV-Pflichtversicherung.

GKV-Kinder-Mitversicherung ist beitragsfrei bei GKV-versicherten Eltern. PKV-versicherte Ärzte müssen für ihre Kinder einen separaten PKV-Tarif abschließen oder prüfen, ob GKV möglich ist.

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