Betriebliche Kinderbetreuungszuschüsse lohnen sich für Arztpraxen als Arbeitgeber, weil Zuschüsse zu Kindergartenkosten bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind und die Mitarbeiterbindung erhöhen.
Hintergrund
Arbeitgeber können gemäß §3 Nr. 33 EStG Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten nicht selbst betriebener Betreuungseinrichtungen steuerfrei leisten, wenn der Arbeitnehmer das Kind nicht bereits selbst von der Steuer absetzt. In der Praxis bieten viele Arztpraxen als Bindungsinstrument monatliche Zuschüsse von 100–300 € für MFA und Arzthelferinnen mit Kindern an. Das senkt die Personalfluktuation erheblich, besonders in Regionen mit Fachkräftemangel. Ärzteversichert empfiehlt, das Thema als Teil eines strukturierten Employer-Branding-Konzepts für Arztpraxen zu nutzen.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kleinen Praxen mit nur wenigen Mitarbeitern ohne Kinder ergibt der bürokratische Aufwand keinen Mehrwert. Arbeitgeber-finanzierte Betriebskitas lohnen sich erst ab mehreren Praxen oder im MVZ.
Kinderbetreuungszuschüsse sind für Arztpraxen steuerfrei und eine effektive Maßnahme zur Mitarbeiterbindung. Bereits kleine monatliche Beträge können den Unterschied bei der Personalgewinnung machen.
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