Ein Klinikdirektor-Vertrag lohnt sich finanziell besonders dann, wenn er neben dem Grundgehalt das persönliche Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen, Beteiligung an Erlösen und eine betriebliche Altersversorgung einschließt.

Hintergrund

Das Grundgehalt eines Klinikdirektors liegt je nach Fachgebiet und Klinikgröße zwischen 180.000 und 400.000 € brutto. Das persönliche Liquidationsrecht kann diesen Betrag um 50–200 % erhöhen, da Wahlpatienten für Chefarztbehandlung private Honorare zahlen. Wichtige Vertragsbestandteile: Dienstwagenregelung, Freistellungsregelungen, Pensionszusagen, Abfindungsregelungen bei Klinikschließung und Wettbewerbsverbote. Ärzteversichert empfiehlt, Klinikdirektoren-Verträge stets von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Arztrechtler prüfen zu lassen.

Wann gilt das nicht?

An gemeinnützigen oder kirchlichen Trägern können Liquidationsrechte eingeschränkt oder abgelöst sein. Chefarztverträge ohne Liquidationsrecht sind bei privatem Träger selten, aber möglich.

Ein Klinikdirektor-Vertrag lohnt sich mit Liquidationsrecht erheblich mehr als ohne, dieser Punkt ist die wichtigste Verhandlungsposition. Rechtliche Prüfung vor Unterschrift ist zwingend.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →