GKV-Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens, die genaue Berechnung lohnt sich besonders für GKV-versicherte Ärzte in der Weiterbildung, um Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen.
Hintergrund
Das Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag gewährt (Arbeitgeber zahlt bis Tag 42 Entgeltfortzahlung). Die Berechnung erfolgt auf Basis des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Bei variablem Einkommen (Bereitschaftsdienste, Schichtzulagen) sind die letzten 12 Monate maßgeblich. Die Höchstbetragsgrenze liegt 2026 bei ca. 4.987 € monatlich. GKV-versicherte Ärzte sollten prüfen, ob das Krankengeld ausreicht oder ein ergänzendes Krankentagegeld sinnvoll ist. Ärzteversichert empfiehlt PKV-Versicherten, ein ausreichendes Krankentagegeld ab dem ersten Krankheitstag abzusichern, da sie kein GKV-Krankengeld erhalten.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige Ärzte in der GKV haben keinen automatischen Krankengeldanspruch, sie müssen den Wahltarif mit Krankengeldanspruch zusätzlich buchen.
GKV-Krankengeld deckt maximal 70 % des Bruttoeinkommens ab Tag 43. Für GKV-Ärzte lohnt sich ein ergänzendes Krankentagegeld, für PKV-Ärzte ist es unverzichtbar.
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