Die Krankenhausreform 2025/2026 (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG) lohnt sich für Ärzte, die in spezialisierten Zentren der Versorgungsstufe II und III tätig sind, da diese künftig bevorzugt Mittel aus der Vorhaltefinanzierung erhalten.
Hintergrund
Das KHVVG führt ein neues Vergütungssystem ein, das Krankenhäuser nach Leistungsgruppen und Versorgungsstufen klassifiziert. Für Ärzte bedeutet das: Spezialisierung auf hochvolumige Eingriffe in zertifizierten Zentren wird honoriert. Kleine Häuser der Grundversorgung werden zu Gesundheitszentren umstrukturiert, was Ärzte vor neue Entscheidungen bezüglich Standort und Fachrichtung stellt. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene Karriereplanung frühzeitig an den neuen Versorgungsstrukturen auszurichten.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte und MVZ-Betreiber sind von der direkten Krankenhausreform weniger betroffen, profitieren aber von Verschiebungen ambulant-stationärer Leistungen.
Die Krankenhausreform lohnt sich für Ärzte in spezialisierten Zentren mit Vorhaltefinanzierung. Karriereplaner sollten Versorgungsstufen ihres Krankenhauses prüfen und ggf. Spezialisierung vorantreiben.
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