Krankentagegeld ist für selbstständige Ärzte und PKV-Versicherte unverzichtbar, weil sie im Krankheitsfall kein Krankengeld der GKV erhalten und gleichzeitig Praxiskosten von 10.000–30.000 € monatlich weiterlaufen.
Hintergrund
Ein PKV-Krankentagegeld wird nach einer vereinbarten Karenzzeit (z. B. ab Tag 1, 7, 14 oder 42) täglich ausgezahlt. Die Höhe sollte dem Nettoeinkommen minus ggf. weiterlaufender Praxiseinnahmen durch Vertretung entsprechen. Wichtig: Das Krankentagegeld greift nur, wenn Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bescheinigt ist. Bei längeren Erkrankungen springt dann die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Ärzteversichert empfiehlt, Krankentagegeld und BU-Versicherung aufeinander abzustimmen, damit keine Versorgungslücke zwischen kurzem und langem Ausfall entsteht.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und danach GKV-Krankengeld, für sie ist Krankentagegeld nur bei kurzen Karenzen oder besonders hohem Einkommen sinnvoll.
Krankentagegeld ist für niedergelassene PKV-Ärzte Pflicht. Höhe so wählen, dass Praxisfixkosten und privater Lebensunterhalt gedeckt sind, bis BU-Leistungen einsetzen.
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