Kryptowährungen lohnen sich für Ärzte allenfalls als spekulativer Beimischungsanteil von maximal 5 % des Gesamtvermögens, für die Altersvorsorge oder kurzfristige Liquiditätsreserve sind sie aufgrund extremer Volatilität ungeeignet.

Hintergrund

Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen haben historisch starke Kursgewinne erzielt, aber auch Einbrüche von 70–90 % erlebt. Steuerlich sind Kryptogewinne in Deutschland bei Haltedauer unter einem Jahr als private Veräußerungsgewinne steuerpflichtig; ab einem Jahr sind sie steuerfrei (§23 EStG). Die steuerliche Komplexität der Dokumentation ist erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, Kryptowährungen nicht als Ersatz für solide Altersvorsorge zu betrachten und den Anteil am Gesamtportfolio bewusst zu begrenzen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die Krypto aus überzeugungsmäßigen Gründen nutzen (Blockchain-Technologie, dezentrales Finanzwesen), können bewusst höhere Anteile halten, sollten aber die steuerlichen Dokumentationspflichten kennen.

Kryptowährungen lohnen sich für Ärzte nur als kleine Beimischung im Gesamtportfolio. Nie als Hauptbestandteil der Altersvorsorge einsetzen, steuerliche Dokumentation von Anfang an konsequent führen.

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