Die KV-Abrechnung nach EBM lohnt sich für zugelassene Vertragsärzte immer, da sie die finanzielle Basis der Kassenpraxis bildet, eine vollständige und korrekte Abrechnung ist entscheidend für die maximale Honorarausschöpfung.
Hintergrund
Das KV-Abrechnungssystem basiert auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Jede erbrachte Leistung wird in Punktwerten bewertet, die die KV quartalsmäßig vergütet. Dabei gelten Regelleistungsvolumina (RLV), die das maximal vergütete Volumen pro Arzt begrenzen. Extrabudgetäre Leistungen (z. B. Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen) werden außerhalb des RLV honoriert. Ärzteversichert empfiehlt, die KV-Abrechnung quartalsweise mit einem Abrechnungsspezialisten zu reviewen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Kassenzulassung (reine Privatärzte) rechnen nicht über die KV ab. Auch Praxen in besonders unterversorgten Regionen können Sonderregelungen mit höheren Vergütungen vereinbaren.
KV-Abrechnung ist die Pflichtbasis jeder Kassenpraxis. Vollständige Nutzung des EBM-Leistungskatalogs inklusive extrabudgetärer Positionen sichert das maximale Honorarvolumen.
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