Die Landarztquote lohnt sich für Medizinstudierende, die bereit sind, nach Approbation und Facharztausbildung für mindestens 10 Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region tätig zu sein, dafür entfällt der Numerus clausus als Hauptzulassungskriterium.
Hintergrund
Mehrere Bundesländer reservieren bis zu 10 % der Medizinstudienplätze für die Landarztquote. Bewerber müssen nachweislich die Absicht haben, als Allgemeinmediziner auf dem Land zu arbeiten, und schließen einen Vertrag mit dem jeweiligen Land ab. Bei Nichteinhaltung drohen Rückzahlungspflichten von oft 50.000–100.000 €. Gleichzeitig erhalten Absolventen bei Niederlassung attraktive Förderungen und Praxisnachfolgeprogramme. Ärzteversichert empfiehlt Landärzte ab Praxiseröffnung umfassend abzusichern, insbesondere hinsichtlich BU und Praxisausfall.
Wann gilt das nicht?
Wer im Studium merkt, dass eine Spezialisierung angestrebt wird, die keine hausärztliche Tätigkeit umfasst, sollte den Landarztvertrag prüfen, Verstöße können teuer werden. Die Quote gilt nur für Allgemeinmedizin, nicht für Facharztrichtungen.
Die Landarztquote lohnt sich für Bewerber mit Affinität zum ländlichen Raum, die ohne Top-Abitur Medizin studieren möchten. Die 10-Jahres-Verpflichtung ist verbindlich, Ausstieg kostet erheblich.
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