Ein professionelles Mahnwesen lohnt sich in jeder Arztpraxis, da Forderungsausfälle bei Privatpatienten und Selbstzahlern im Durchschnitt 1–3 % des Privatumsatzes ausmachen und durch strukturiertes Mahnen auf unter 0,5 % gesenkt werden können.
Hintergrund
Das Mahnwesen in der Arztpraxis umfasst automatisierte Zahlungserinnerungen (ab Tag 14 nach Fälligkeit), erste Mahnung (Tag 30), zweite Mahnung mit Verzugszinsen (Tag 45) und Übergabe an Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren (ab Tag 60+). Moderne Praxisverwaltungssysteme (PVS) bieten Mahnlauf-Funktionen, die den Prozess automatisieren. Wichtig: DSGVO-konforme Kommunikation und Wahrung des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Ärzteversichert empfiehlt, klare interne Mahnrichtlinien zu formulieren und regelmäßig auf Offene-Posten-Listen zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
GKV-Abrechnungen laufen über die KV und brauchen kein eigenes Mahnwesen. Für sehr kleine Beträge unter 50 € ist der Aufwand eines mehrstufigen Mahnverfahrens oft unwirtschaftlich.
Strukturiertes Mahnwesen senkt Forderungsausfälle in der Arztpraxis erheblich. PVS-Automatisierung nutzen und klare Mahnstufen definieren, damit bleibt das Arzt-Patienten-Verhältnis professionell.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →