Die regelmäßige Wartung von Medizinprodukten ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) für Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Haftung bei Geräteversagen und vor Bußgeldern durch Überwachungsbehörden.

Hintergrund

Medizinprodukte (z. B. EKG-Geräte, Sterilisatoren, Beatmungsgeräte, Ultraschall) müssen in vom Hersteller festgelegten Intervallen gewartet und sicherheitstechnisch überprüft werden. Dokumentation der Wartungen im Medizinprodukte-Buch ist Pflicht. Nicht gewartete Geräte können bei einem Patientenschaden zu Mitverschulden führen und den Haftpflichtversicherer in die Leistungsfreiheit entlassen. Ärzteversichert empfiehlt, Wartungsverträge mit zertifizierten Dienstleistern abzuschließen und die Gerätedokumentation lückenlos zu führen.

Wann gilt das nicht?

Einfache Bedarfsprodukte ohne aktive Komponenten (z. B. Einmalprodukte) benötigen keine Wartung. Produkte mit CE-Kennzeichnung Klasse I unterliegen vereinfachten Anforderungen.

Medizinprodukte-Wartung ist Pflicht und schützt vor Haftungsrisiken. Wartungsverträge und lückenlose Dokumentation im Medizinprodukte-Buch sind die wichtigsten Maßnahmen für jede Arztpraxis.

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