MFA-Fortbildungen lohnen sich für Arztpraxen, wenn dadurch Delegation ärztlicher Leistungen möglich wird (z. B. VERAH, NäPA) und die Fortbildungskosten über Förderprogramme der KV oder Berufsgenossenschaft teilweise erstattet werden.

Hintergrund

Qualifizierte MFA können nach entsprechender Fortbildung delegierbare ärztliche Leistungen übernehmen: Hausbesuche (VERAH = Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis), Diabetesbetreuung oder Wundversorgung. Dies entlastet den Arzt, verbessert die Patientenversorgung und schafft abrechenbare Leistungen. Förderprogramme: viele KVen erstatten Fortbildungskosten für VERAH und NäPA-Qualifikationen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Bildungsgutscheine für anerkannte Qualifikationen. Ärzteversichert empfiehlt, Fortbildungsvereinbarungen im Arbeitsvertrag der MFA zu regeln und Bindungsklauseln zu vereinbaren.

Wann gilt das nicht?

In Kleinstpraxen ohne Delegation-Bedarf übersteigen Fortbildungskosten den Nutzen. Fortbildungen, die nicht auf die Praxisschwerpunkte abgestimmt sind, liefern kaum Mehrwert.

MFA-Fortbildungen lohnen sich vor allem für VERAH/NäPA-Qualifikationen, die Delegation und KV-Förderung ermöglichen. Kosten oft über KV-Programme erstattungsfähig, frühzeitig anfragen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →