Eine Mietkautionsbürgschaft lohnt sich für Ärzte bei der Praxisgründung, wenn die üblicherweise drei Monatsmieten betragende Barkaution die Liquidität der Anlaufphase belasten würde, die Bürgschaft kostet ca. 3–5 % der Kautionssumme jährlich.

Hintergrund

Vermieter gewerblicher Praxisräume verlangen in der Regel eine Kaution von drei Monatsmieten. Bei einer Praxismiete von 3.000 € monatlich sind das 9.000 € gebundenes Kapital. Eine Mietkautionsbürgschaft einer Bank oder Versicherung ersetzt diese Barzahlung, der Vermieter hat dieselbe Sicherheit, der Arzt behält die Liquidität. Die Kosten betragen ca. 2–5 % p. a. der Bürgschaftssumme, also bei 9.000 € ca. 180–450 € jährlich. Ärzteversichert empfiehlt, bei Praxisgründung stets verschiedene Kautionsmodelle zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Wer ausreichend Eigenkapital hat und keinen Zinsvorteil durch freie Liquidität erzielen kann, kann die Barkaution auch direkt zahlen. Einige Vermieter akzeptieren keine Bürgschaft.

Mietkautionsbürgschaften lohnen sich für Praxisgründer mit knapper Liquidität, ca. 3–5 % p. a. Bürgschaftskosten sind oft günstiger als das entgangene Investitionspotenzial des gebundenen Kapitals.

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