Ein Mietvertrag mit Laufzeit von 5–10 Jahren lohnt sich für Arztpraxen, wenn der Standort gesichert und die Kassenzulassung an den Ort gebunden ist, langfristige Mietverträge schützen vor Kündigung und Mietpreisanpassungen.
Hintergrund
Praxismietverträge unterscheiden sich von Wohnmietverträgen: Im Gewerberaummietrecht gilt größere Vertragsfreiheit. Wichtige Klauseln sind: Verlängerungsoptionen, Mietpreisgleitklauseln (Indexierung), Instandhaltungspflichten und Konkurrenzschutz im Gebäude. Ärzte sollten auf einen Optionsrecht auf Verlängerung und eine Klausel bestehen, die bei Praxisverkauf die Übertragung des Mietvertrags auf den Nachfolger ermöglicht. Ärzteversichert empfiehlt, Praxismietverträge vor Unterzeichnung von einem auf Arztrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
Wann gilt das nicht?
In der Gründungsphase oder bei unsicherem Standort kann ein kürzerer Mietvertrag mit Verlängerungsoption sinnvoller sein. Besteht das Risiko, die Kassenzulassung nicht zu erhalten, sollte keine lange Laufzeit eingegangen werden.
Langfristige Praxis-Mietverträge (5–10 Jahre) bieten Planungssicherheit und schützen vor Preiserhöhungen. Verlängerungsoptionen und Übertragungsrecht auf Praxisnachfolger sind Pflichtklauseln.
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