Mitarbeiter-Absicherung in der Arztpraxis lohnt sich als gezielte Mitarbeiterbindungsmaßnahme, betriebliche Gruppenversicherungen für BU, Unfall oder Altersvorsorge können steuerlich begünstigt angeboten werden.

Hintergrund

Praxisinhaber können Mitarbeitern arbeitgeberfinanzierte Absicherungen wie betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen, Gruppenunfallversicherungen oder betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Diese sind oft günstiger als Einzelpolicen, steuerlich abzugsfähig als Betriebsausgaben und steigern die Attraktivität als Arbeitgeber erheblich. Besonders in Zeiten des MFA-Fachkräftemangels können solche Benefits den Unterschied bei der Personalgewinnung machen. Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei der Gestaltung attraktiver und steueroptimierter Mitarbeiterpakete.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr kleinen Praxen mit einem bis zwei Mitarbeitern ist der Verwaltungsaufwand für kollektive Versicherungslösungen hoch. Individuelle Zuzahlungen zu bestehenden Policen können dann sinnvoller sein.

Mitarbeiter-Absicherung in der Praxis lohnt sich als Bindungsinstrument, betriebliche Gruppenversicherungen für BU und Altersvorsorge sind steuerlich effizient und stärken die Arbeitgebermarke.

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