GKV-Mutterschutzleistungen stehen allen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Frauen zu, Mutterschaftsgeld, Vorsorgeuntersuchungen, Geburtshilfe und Hebammenbetreuung sind ohne Zuzahlung gedeckt.
Hintergrund
Die GKV zahlt Mutterschaftsgeld von täglich max. 13 € für die Zeit des Beschäftigungsverbots (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt). Vorsorgeuntersuchungen nach Mutterschafts-Richtlinien, Geburtsvorbereitungskurse und Hebammenleistungen sind vollständig erstattungsfähig. Zusätzliche Wunschleistungen (z. B. 3D-Ultraschall, Geburtsbegleitung durch private Hebamme) müssen selbst bezahlt werden. PKV-versicherte Ärztinnen erhalten kein GKV-Mutterschaftsgeld, profitieren aber von umfangreicheren PKV-Leistungen in der Geburtshilfe. Ärzteversichert empfiehlt PKV-Versicherten, den Tarif auf Geburts- und Wochenbettleistungen zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige Frauen ohne GKV-Pflichtversicherung haben keinen Anspruch auf GKV-Mutterschaftsgeld; sie können Bundeselterngeld beim Bundesamt für Familie beantragen.
GKV-Mutterschutzleistungen sind für alle pflichtversicherten Frauen ohne Zuzahlung garantiert. PKV-Versicherte Ärztinnen sollten ihren Tarif auf Geburts- und Wochenbettdeckung prüfen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →