Zahnarzt-MVZ lohnen sich für Zahnärzte, die mehrere Standorte oder Behandler bündeln wollen, die MVZ-GmbH ermöglicht Angestelltenverhältnisse, Fremdkapitalbeteiligungen und bessere Skalierbarkeit als die Einzelpraxis.
Hintergrund
Zahnarzt-MVZ unterscheiden sich von Arzt-MVZ in einigen Details: Sie können als GmbH gegründet werden, wobei Gesellschafter ausschließlich zugelassene Zahnärzte oder Kassenzahnärztliche Vereinigungen sein dürfen. Die KZBV hat in den letzten Jahren MVZ mit nicht-ärztlichen Investoren stark reguliert. Vorteile: effizientere Gerätenutzung (z. B. CBCT, CAD/CAM), spezialisierte Behandlungsbereiche (Implantologie, KFO, Parodontologie) unter einem Dach, gemeinsames Labor. Ärzteversichert empfiehlt, vor MVZ-Gründung die KZV-spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Gesellschaftsformvorgaben zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Für Einzelzahnärzte ohne Wachstumspläne und ohne Bedarf an Spezialisierungen ist ein MVZ zu aufwändig. Bestehende Einzelpraxen können mit BAG-Modellen ähnliche Vorteile erzielen.
Zahnarzt-MVZ lohnen sich ab mehreren Behandlern und spezialisierten Fachbereichen. Gesellschafterstruktur auf KZBV-Konformität prüfen, Fremdinvestoren sind in Zahnarzt-MVZ stark eingeschränkt.
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