Eine MVZ-Gründung lohnt sich für Ärzte, wenn mindestens zwei Ärzte verschiedener oder gleicher Fachrichtungen zusammenarbeiten wollen, das Unternehmensrisiko geteilt werden soll und die Option auf angestellte Ärzte attraktiv ist.
Hintergrund
MVZ (Medizinische Versorgungszentren) können als GmbH, Genossenschaft oder GbR betrieben werden. Sie müssen ärztlich geleitet werden und benötigen eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss der KV. Vorteile gegenüber der Einzelpraxis: Kostenverteilung, Urlaubsvertretung, Spezialisierung, Skalierbarkeit und einfachere Praxisnachfolge. Steuerlich bietet die MVZ-GmbH Thesaurierungsvorteile (15 % Körperschaftsteuer vs. 45 % Einkommensteuer). Ärzteversichert empfiehlt, vor MVZ-Gründung eine Businessplan-Analyse und eine Gesellschaftsvertrags-Prüfung durch Arztrechtler durchzuführen.
Wann gilt das nicht?
Für Einzelärzte ohne Wachstumspläne ist der Verwaltungsaufwand eines MVZ unverhältnismäßig. Auch in unterversorgten Regionen mit einem einzigen Arzt ist das MVZ-Modell nicht sinnvoll.
MVZ-Gründung lohnt sich ab zwei Ärzten mit gemeinsamen Wachstumsplänen. Gesellschaftsvertrag mit Exit-Regelungen ist Pflicht, MVZ können schnell komplex werden.
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