Nebentätigkeit als Arzt lohnt sich, wenn sie nach Arbeits- oder Berufsrecht ordnungsgemäß genehmigt ist, das Honorar den zeitlichen Aufwand rechtfertigt und steuerlich als Betriebsausgaben optimiert werden kann.
Hintergrund
Angestellte Ärzte benötigen für Nebentätigkeiten in der Regel die schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers. Typische Nebentätigkeiten: Gutachtenerstellung, Notarztdienste, Lehrtätigkeit, Beratung von Pharmaunternehmen oder medizinische Fachpublikationen. Die Einkünfte aus selbstständiger Nebentätigkeit werden als freiberufliche Einkünfte (§18 EStG) besteuert. Wichtig: die Berufshaftpflicht muss Nebentätigkeiten abdecken. Ärzteversichert empfiehlt, Nebentätigkeitsvereinbarungen schriftlich zu fixieren und alle Tätigkeiten gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu deklarieren.
Wann gilt das nicht?
Nebentätigkeiten, die Interessenkonflikte (z. B. Konkurrenzpraxis) oder erhebliche Beanspruchung der Hauptarbeitskraft auslösen, werden regelmäßig nicht genehmigt. Verstoß gegen das Nebentätigkeitsverbot kann zu fristloser Kündigung führen.
Nebentätigkeit als Arzt lohnt sich bei ordnungsgemäßer Genehmigung und ausreichendem Honorar. Haftpflichtversicherer und Arbeitgeber vorab informieren, Verstoß kann existenzbedrohend sein.
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