Neurologen haben ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko durch psychische Erkrankungen (Burnout, Depression) und neurologische Erkrankungen, die bei intensiver Patientenarbeit mit cognitiver Belastung entstehen, eine hohe BU-Rente ist unverzichtbar.

Hintergrund

Neurologen sind täglich mit schwerwiegenden Erkrankungen und psychisch belastenden Patientensituationen konfrontiert. Burnout und depressive Störungen sind führende BU-Ursachen bei Neurologen. Motorische Einschränkungen (z. B. durch eigene neurologische Erkrankungen) können die Fähigkeit zur körperlichen Untersuchung und zu präzisen Eingriffen direkt beeinträchtigen. Die BU-Rente sollte mindestens 70 % des Nettoeinkommens betragen und konsequent auf das konkrete ärztliche Berufsbild als Neurologe abgestimmt sein. Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, eine BU-Police mit konkreter Berufsklausel (kein Verweisungsrecht auf andere Berufe) abzuschließen.

Wann gilt das nicht?

Neurologen, die ausschließlich als Gutachter ohne direkten Patientenkontakt tätig sind, haben ein abweichendes Risikoprofil. Für sie kann eine modifizierte BU-Absicherung sinnvoll sein.

BU-Absicherung ist für Neurologen besonders wichtig: Psychische Erkrankungen sind häufigste BU-Ursache. BU-Police mit konkret-beruflicher Klausel und ohne Verweisungsrecht auf andere Ärzte abschließen.

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