Nießbrauch lohnt sich für Ärzte bei der frühzeitigen Übertragung von Immobilien auf Kinder oder Erben, der Nießbraucher behält Nutzungs- und Ertragsrechte, der Eigentumswert wird aus dem steuerpflichtigen Nachlass herausgelöst.
Hintergrund
Beim Nießbrauch überträgt der Arzt das Eigentum der Immobilie (z. B. Praxisgebäude oder Renditeobjekt) an Kinder, behält aber das lebenslange Nutzungsrecht und die Mieteinnahmen. Der Nießbrauchswert mindert den Schenkungswert erheblich, je älter der Nießbraucher, desto geringer der steuerliche Abzug (nach BMF-Tabelle). Bei einem Arzt mit 60 Jahren kann der Nießbrauch den Schenkungswert um 40–60 % reduzieren und so erhebliche Erbschaftsteuern sparen. Ärzteversichert empfiehlt, Nießbrauchkonstruktionen gemeinsam mit Steuerberater und Notar aufzusetzen.
Wann gilt das nicht?
Wenn die Immobilie kurzfristig verkauft werden soll, ist Nießbrauch hinderlich, der Nießbraucher kann den Verkauf blockieren. Auch bei Geschwistern ohne klare Erbfolgeplanung ist Nießbrauch oft konfliktträchtig.
Nießbrauch lohnt sich bei frühzeitiger Immobilienübertragung als Erbschaftsteuer-Optimierung. Je früher die Konstruktion aufgesetzt wird, desto größer die steuerliche Ersparnis.
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