Notarzt-Absicherung ist für alle im bodengebundenen oder luftgestützten Rettungsdienst tätigen Ärzte essenziell, da Notarzt-Einsätze besondere Haftungsszenarien erzeugen, die von Standard-Berufshaftpflichten nicht vollständig gedeckt werden.

Hintergrund

Im Notarztdienst handeln Ärzte unter Zeitdruck ohne vollständige Patientenhistorie und treffen mit unvollständigen Informationen weitreichende Entscheidungen. Haftungsrisiken entstehen bei Fehlintubation, fehlerhafter Medikamentengabe oder unterlassener Behandlung. Viele Berufshaftpflichten decken Notarzteinsätze nur, wenn dieser explizit mitversichert ist. Krankenhausärzte im Notarztdienst sind oft über den Krankenhausträger versichert, müssen aber prüfen, ob private Nebentätigkeit im NEF abgedeckt ist. Ärzteversichert prüft die bestehende Berufshaftpflicht und ergänzt fehlende Deckungsmodule.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Notärzte, die ausschließlich im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Notarztdienste leisten, sind vollständig durch den Arbeitgeber abgedeckt und brauchen keine eigene Zusatzabsicherung.

Notarzt-Absicherung ist für alle freiberuflich oder nebenberuflich im Rettungsdienst tätigen Ärzte Pflicht. Standard-Berufshaftpflicht auf Notarzt-Deckung prüfen, Lücken gezielt schließen.

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