Eine Patientenverfügung lohnt sich für jeden Arzt, weil Ärzte durch ihren Berufsalltag konkrete Vorstellungen über lebenserhaltende Maßnahmen haben und diese Klarheit in einem verbindlichen Dokument festhalten sollten, ergänzt durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Hintergrund
Ärzte kennen die Konsequenzen intensivmedizinischer Maßnahmen aus eigener Anschauung und können fundierte Entscheidungen über Reanimation, künstliche Ernährung und maschinelle Beatmung treffen. Die Patientenverfügung (§ 1827 BGB) ist rechtlich bindend, wenn sie schriftlich, datiert und unterschrieben vorliegt und die konkrete Behandlungssituation beschreibt. Sie sollte mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden, die eine Vertrauensperson zur medizinischen Entscheidung bevollmächtigt. Regelmäßige Aktualisierung alle 2–3 Jahre wird empfohlen. Ärzteversichert empfiehlt, die Patientenverfügung im Vorsorge-Paket gemeinsam mit Testament und Vollmachten bei einem Notar zu hinterlegen.
Wann gilt das nicht?
Wer bereits eine umfassende Vorsorgevollmacht mit medizinischen Entscheidungsbefugnissen erteilt hat und der bevollmächtigten Person vollständig vertraut, kann auf eine detaillierte Patientenverfügung verzichten, ist jedoch die Ausnahme.
Patientenverfügung lohnt sich für jeden Arzt: Eigene Vorstellungen über lebenserhaltende Maßnahmen schriftlich festhalten, mit Vorsorgevollmacht kombinieren und regelmäßig aktualisieren.
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