Die Pflege pflegebedürftiger Angehöriger durch Ärzte lohnt sich bei Pflegegrad 2 und höher, wenn das Pflegegeld (316–901 € monatlich je nach Pflegegrad) als finanzielle Anerkennung fließt und die ärztliche Fachkompetenz die Versorgungsqualität verbessert.

Hintergrund

Ärzte, die Angehörige pflegen, kombinieren medizinisches Fachwissen mit familiärer Fürsorge, ein Vorteil bei der Wundversorgung, Medikamentengabe und Einschätzung von Verschlechterungen. Das Pflegegeld nach SGB XI wird als Anerkennung an die pflegende Person ausgezahlt (nicht an den Arzt selbst, sondern an den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung). Pflegende Angehörige werden von der Pflegekasse in der Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen, für niedergelassene Ärzte in der Versorgungswerk-Rentenversicherung ist das steuerlich und rententechnisch zu prüfen. Ärzteversichert empfiehlt, bei häuslicher Pflege auch die eigene Erwerbsminderungsabsicherung (BU) zu überprüfen, da Pflegezeiten die eigene Arbeitskraft belasten.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr hohem Pflegebedarf, fehlender häuslicher Infrastruktur oder starker beruflicher Belastung des pflegenden Arztes überwiegen die Vorteile einer stationären Einrichtung oder eines professionellen Pflegedienstes.

Pflege von Angehörigen lohnt sich bei Pflegegrad 2+ mit Pflegegeld als finanzieller Anerkennung. Rentenversicherungspflicht der Pflegeperson prüfen und eigene BU-Absicherung bei Pflegebelastung nicht vernachlässigen.

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