Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI lohnt sich immer, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, kostenlos und erschließt Leistungsansprüche der Pflegeversicherung, die Familien ohne Beratung oft nicht kennen und dadurch nicht in Anspruch nehmen.

Hintergrund

Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse oder einen unabhängigen Pflegeberater. Die Beratung klärt Pflegegrad-Einstufung, Sachleistungen (ambulante Pflege), Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige), Entlastungsbetrag (125 € monatlich), Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Viele Familien schöpfen nur 40–60 % ihrer Leistungsansprüche aus, weil sie das System nicht kennen. Ärzte, die Angehörige pflegen, haben durch ihr medizinisches Wissen Vorteile, aber nicht zwingend Kenntnisse des SGB XI-Leistungsrechts. Ärzteversichert empfiehlt pflegenden Ärzten, auch private Pflegezusatzversicherungen auf Kompatibilität mit den gesetzlichen Leistungen prüfen zu lassen.

Wann gilt das nicht?

Für Angehörige mit umfassendem Pflegewissen und gut organisierten Versorgungsstrukturen ist der Mehrwert einer formellen Pflegeberatung geringer, dennoch ist ein einmaliger Check auf nicht ausgeschöpfte Leistungen sinnvoll.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und immer sinnvoll, viele Familien schöpfen nur 40–60 % ihrer Pflegeversicherungsleistungen aus. Frühzeitig bei der Pflegekasse beantragen.

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