Einen Pflegegrad zu beantragen lohnt sich sobald regelmäßige Einschränkungen bei Mobilität, kognitiven Fähigkeiten oder Selbstversorgung bestehen, bereits Pflegegrad 1 sichert monatliche Entlastungsleistungen und die Schwelle für höhere Einstufungen ist damit überbrückt.

Hintergrund

Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt; der MDK (bei GKV) oder Medicproof (bei PKV) begutachtet anhand von 6 Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. Die Begutachtung sollte vorbereitet werden (Pflegetagebuch 2 Wochen vor Termin führen). Pflegegrad 1: 125 € Entlastungsbetrag; PG 2: 316 € Pflegegeld + Sachleistungen; PG 3–5: steigende Leistungen bis 901 € Pflegegeld. Viele Ärzte raten Patienten zum Antrag, verschieben ihn bei eigenen Angehörigen aber zu lange. Ärzteversichert empfiehlt, bei PKV-Versicherten auch die private Pflegezusatzversicherung parallel zum Pflegegradantrag zu aktivieren.

Wann gilt das nicht?

Bei rein akuten Erkrankungen ohne dauerhaften Pflegebedarf (z. B. nach Operation mit vollständiger Wiederherstellung) wird kein Pflegegrad anerkannt, Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.

Pflegegrad frühzeitig beantragen, ab Pflegegrad 1 gibt es Leistungen. Pflegetagebuch vor MDK-Begutachtung führen; PKV-Versicherte parallel private Pflegezusatzversicherung aktivieren.

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