Die Finanzierung von Pflegeheimkosten lohnt es sich früh zu planen: Der durchschnittliche Eigenanteil liegt bei über 2.000 € monatlich, die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Festbetrag, der Rest muss durch Eigenleistung, Zusatzversicherung oder Vermögen gedeckt werden.
Hintergrund
Pflegeheimkosten setzen sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Seit der Pflegereform 2022 übernimmt die Pflegekasse einen prozentualen Zuschlag, der mit der Pflegeheimaufenthaltsdauer steigt (5 % im 1. Jahr bis 70 % ab dem 4. Jahr). Der durchschnittliche Eigenanteil für Pflege lag 2023 bei ca. 1.200 € monatlich zuzüglich Unterkunft/Verpflegung (700–900 €) und Investitionskosten (400–600 €). Für PKV-versicherte Ärzte ist die private Pflegezusatzversicherung der wichtigste Puffer. Eigenheime können zur Pflegefinanzierung verwertet werden (Immobilienrente, Verrentungsmodelle). Ärzteversichert empfiehlt, Pflegefinanzierung bereits ab dem 50. Lebensjahr in die Altersvorsorgeplanung zu integrieren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohem Versorgungswerk-Rentenanspruch und weiterem Vermögen können den Pflegeheim-Eigenanteil aus laufenden Einkünften decken, eine Zusatzversicherung ist dann weniger dringend.
Pflegeheim-Eigenanteil liegt bei 2.000–3.000 € monatlich, deutlich über dem Pflegeversicherungs-Festbetrag. Pflegezusatzversicherung und frühzeitige Vermögensplanung ab dem 50. Lebensjahr einplanen.
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