Die Pflegereform 2022 wirkt sich für Ärzte in mehrfacher Hinsicht aus: als Versicherter (höhere Leistungsbeträge, Eigenanteils-Entlastungsbonus im Pflegeheim), als Leistungserbringer (veränderte Vergütungsstrukturen) und als pflegender Angehöriger (verbesserte Ersatz- und Kurzzeitpflege).
Hintergrund
Die wesentlichen Änderungen der Pflegereform 2022 umfassen: Erhöhung der Geldleistungen um 5 %, Einführung des Eigenanteils-Entlastungsbonus im stationären Bereich (gestaffelt nach Aufenthaltsdauer: 5 %–70 %), Verbesserungen bei der Verhinderungspflege und Dynamisierung der Leistungsbeträge. Hausärzte profitieren von erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten für häusliche Pflegeberatung und Kooperation mit Pflegediensten (§ 37 Abs. 3 SGB XI Beratungsbesuche). Weitere Reformen zur Stärkung der Finanzierung der Pflegeversicherung sind politisch angekündigt. Ärzteversichert empfiehlt, nach jeder Pflegereform die eigene Pflegezusatzversicherung auf Deckungsaktualität zu überprüfen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte ohne pflegebedürftige Angehörige und ohne Tätigkeit in der Altersmedizin oder ambulanten Pflege sind die direkten Auswirkungen der Pflegereform gering, langfristig betrifft sie jeden als potenziell Pflegebedürftigen.
Pflegereform 2022 bringt höhere Leistungsbeträge und Eigenanteils-Entlastungen im Pflegeheim. Pflegezusatzversicherung nach Reformen auf aktuelle Deckung prüfen und Hausarztabrechnung für Pflegeberatungsbesuche nutzen.
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