Grundlagenkenntnisse der Pflegeversicherung (SGB XI) lohnen sich für jeden Arzt, weil sie sowohl für die eigene Pflegevorsorgeplanung als auch für die tägliche Patientenberatung unverzichtbar sind, fast jeder fünfte Arztbesuch hat Pflegebezug.

Hintergrund

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle GKV-Mitglieder (Beitragssatz 2024: 3,4 % bzw. 4,0 % für Kinderlose). PKV-Versicherte (also die meisten niedergelassenen Ärzte) sind in der privaten Pflegepflichtversicherung mit vergleichbaren Leistungsbeträgen. Die Pflegeversicherung zahlt Sachleistungen (ambulante Pflege), Pflegegeld (häusliche Pflege), Entlastungsbetrag (125 € monatlich), Tages- und Nachtpflege sowie stationäre Pflege, die Leistungsbeträge sind nach Pflegegrad gestaffelt (PG 1–5). Die Unterdeckungslücke beträgt typischerweise 1.000–2.500 € monatlich im Pflegeheim. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene private Pflegepflichtversicherung um eine Pflegezusatzversicherung zu ergänzen, um die Deckungslücke zu schließen.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit sehr hohem Versorgungswerk-Rentenniveau und substanziellem Vermögen, die die Pflegeheim-Eigenanteile aus Einkommen und Vermögen decken können, ist eine Pflegezusatzversicherung optional.

Pflegeversicherung deckt nur 40–50 % der Pflegeheimkosten, Eigenanteil von 1.000–2.500 € monatlich verbleibt. Pflegezusatzversicherung für Ärzte unverzichtbar; SGB XI-Grundlagen für Patientenberatung relevant.

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