Eine Pflegezusatzversicherung lohnt sich für Ärzte ab dem 40. Lebensjahr, weil die private Pflegepflichtversicherung nur Festbeträge zahlt, die aktuell bei Pflegegrad 5 maximal 2.005 € stationär abdecken, während der Eigenanteil in Pflegeheimen typischerweise 2.000–3.000 € monatlich beträgt.
Hintergrund
PKV-versicherte Ärzte zahlen ihre Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Versicherer, die Leistungsbeträge sind jedoch gesetzlich identisch mit der GKV-Pflegeversicherung. Die Lücke schließt eine private Pflegezusatzversicherung in Form von Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung. Pflegetagegeld-Policen mit 50–100 € Tagessatz kosten bei Abschluss mit 40 Jahren ca. 50–100 € monatlich; bei Abschluss mit 55 Jahren steigen die Beiträge erheblich. Steuerlich können Pflegezusatzversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden (im Rahmen des Vorsorgehöchstbetrags). Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Pflegezusatzversicherung gemeinsam mit PKV und BU als Teil eines vollständigen Absicherungspakets zu betrachten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohem Versorgungswerk-Renteneinkommen (über 6.000 € netto monatlich im Alter) und substanziellem Immobilienvermögen können Pflegeheimkosten aus laufenden Erträgen finanzieren, eine Zusatzversicherung ist dann optional.
Pflegezusatzversicherung für Ärzte ab 40 Jahren sinnvoll: Eigenanteil im Pflegeheim bis 3.000 € monatlich, Pflegeversicherungsleistung deckt nur einen Teil. Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag.
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