Eine PKV-Anwartschaft lohnt sich für Ärzte, die vorübergehend nicht PKV-versichert sein können (z. B. Assistenzarzt mit GKV-Pflicht, Elternzeit, Auslandstätigkeit), um beim Wiedereintritt in die PKV keine neue Gesundheitsprüfung und keine erhöhten Risikozuschläge fürchten zu müssen.
Hintergrund
Eine PKV-Anwartschaft sichert das Recht auf Rückkehr in den bestehenden oder equivalenten PKV-Tarif zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen, also ohne erneute Risikoprüfung auf zwischenzeitlich eingetretene Erkrankungen. Kosten: 20–50 € monatlich für die kleine Anwartschaft (nur Recht auf Rückkehr) oder 50–150 € für die große Anwartschaft (inkl. Alterungsrückstellung). Besonders wichtig für Medizinstudenten/Assistenzärzte kurz vor Facharztabschluss und Niederlassung, da nach der Niederlassung die PKV-Pflicht wieder entfällt. Ärzteversichert empfiehlt, vor Antritt eines Auslandsstipendiums oder einer Elternzeit die Anwartschaftsmöglichkeiten beim bestehenden PKV-Anbieter zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Wer sich sicher ist, dauerhaft in der GKV zu bleiben, oder wer nur kurz (unter 3 Monate) unterbrechen muss und keine relevanten Vorerkrankungen erwartet, braucht keine Anwartschaft.
PKV-Anwartschaft lohnt sich bei vorübergehender GKV-Pflicht oder Auslandsaufenthalt: sichert Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung. Große Anwartschaft mit Alterungsrückstellung ist bei längerem Auslandsaufenthalt vorteilhafter.
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