Die Kombination aus Beihilfeanspruch und PKV-Beihilfeergänzungstarif lohnt sich für verbeamtete Ärzte immer, da der Staat je nach Familienstand 50–80 % der Krankheitskosten übernimmt und der PKV-Beitrag damit deutlich unter dem einer Vollversicherung liegt.
Hintergrund
Verbeamtete Ärzte (z. B. Professoren, Medizinische Direktoren, Behördenärzte) erhalten Beihilfe: Beamte ohne Kinder 50 %, mit Kindern 70 %, Pensionäre 70 %. Die PKV deckt die verbleibenden 50 % oder 30 % ab. Da nur ein Teil der Kosten versichert werden muss, sind die Beiträge für Beihilfe-Ergänzungstarife deutlich günstiger als Vollversicherungstarife. Wichtig: Beihilfe und PKV müssen aufeinander abgestimmt sein, da Überversicherung verboten ist und Lücken teuer werden. Für Beamtenkinder gilt ebenfalls ein erhöhter Beihilfesatz. Ärzteversichert empfiehlt verbeamteten Ärzten, die PKV jährlich auf Änderungen im Beihilferecht des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen, da Beihilfevorschriften länderspezifisch variieren.
Wann gilt das nicht?
Für angestellte Ärzte ohne Beamtenstatus gibt es keine Beihilfe, hier ist die volle PKV-Vollversicherung oder die GKV die einzige Option. Bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis entfällt der Beihilfeanspruch.
Beihilfe-PKV-Kombination ist für verbeamtete Ärzte die günstigste Krankenversicherungsform: Staat übernimmt 50–80 %, PKV nur den Rest. Beihilferecht ist länderspezifisch, jährliche Überprüfung sinnvoll.
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