PKV im Ruhestand lohnt sich für Ärzte mit Versorgungswerk-Rente und weiteren Einkünften, die die steigenden PKV-Beiträge (800–1.400 € monatlich bei 70-Jährigen) tragen können, im Gegenzug bleibt das Premium-Leistungsniveau mit Chefarztbehandlung und freier Arztwahl erhalten.

Hintergrund

Anders als GKV-Mitglieder können PKV-Versicherte im Rentenalter nicht in die GKV zurückwechseln (Ausnahme: Wechsel mit unter 55 Jahren möglich). Die PKV-Beiträge im Alter können erheblich steigen, da das Erkrankungsrisiko zunimmt, Alterungsrückstellungen dämpfen den Anstieg, reichen aber selten vollständig aus. Ärzte mit Versorgungswerk-Rente von 3.000–6.000 € monatlich netto können PKV-Beiträge bis ca. 20 % des Einkommens tragen. Beitragsentlastungsbausteine und Selbstbehalterhöhungen helfen, die Belastung im Alter zu reduzieren. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens ab dem 60. Lebensjahr eine Ruhestandsplanung für PKV-Kosten durchzuführen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr niedrigen Versorgungswerk-Renten oder ohne weitere Einkommensquellen im Alter können durch die PKV-Beiträge stark belastet werden, hier bietet der PKV-Basistarif eine Begrenzungsklausel, ist aber leistungsmäßig eingeschränkt.

PKV im Ruhestand lohnt sich für Ärzte mit ausreichendem Versorgungswerk-Renteneinkommen. Beitragsentlastungsbausteine frühzeitig aufbauen; ab 60 Jahren Ruhestandsplanung für PKV-Kosten durchführen.

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