PKV-Mitgliedschaft in der Elternzeit lohnt sich für Ärzte, wenn die erhöhten Beitragsoptionen (Selbstbehalterhöhung, Tarifwechsel in günstigere Tarife) die finanzielle Belastung durch Elterngeld-Einkommensreduktion ausgleichen und der PKV-Versicherungsschutz aufrechterhalten bleibt.
Hintergrund
Während der Elternzeit entfällt bei angestellten Ärzten der Arbeitgeberzuschuss zur PKV, der volle Beitrag muss selbst getragen werden. Elterngeld bis 1.800 € monatlich ist beitragsfrei. Optionen zur Beitragsreduzierung: Selbstbehalterhöhung (spart 50–150 € monatlich), Tarifwechsel nach § 204 VVG in günstigere Tarife mit gleichem Unternehmen, oder Optionstarife mit befristeter Beitragsreduktion während Elternzeit. Manche PKV-Tarife bieten Elternzeit-Optionstarife mit deutlichen Beitragsnachlässen. Die PKV-Anwartschaft ist keine Option für Elternzeit, da PKV-Versicherte weiter versichert bleiben müssen. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens 3 Monate vor Elternzeitbeginn die PKV-Optionen zu prüfen und anzupassen.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte haben keinen Arbeitgeberzuschuss, die Elternzeit ändert ihre PKV-Situation weniger stark, da der Beitrag ohnehin vollständig selbst gezahlt wird. Für sie ist die Einkommensreduktion durch reduzierte Praxistätigkeit das größere Problem.
PKV in der Elternzeit durch Selbstbehalterhöhung oder Optionstarif kostengünstiger gestalten. Spätestens 3 Monate vor Elternzeit PKV-Anpassungen vornehmen; Arbeitgeberzuschuss entfällt bei angestellten Ärzten.
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