PKV-Kindertarife lohnen sich für Familien, in denen beide Elternteile privat versichert sind und das Kind von Geburt an die gleichen Leistungsvorteile (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, Zahnleistungen) erhalten soll wie die Eltern.
Hintergrund
Kinder PKV-versicherter Eltern können entweder über einen eigenen PKV-Tarif oder (wenn ein Elternteil GKV-versichert ist) kostenfrei über die GKV-Familienversicherung abgesichert werden. Für rein privat versicherte Familien (beide Eltern PKV) ist der eigene PKV-Kindertarif obligatorisch. Wichtig: Neugeborene sollten innerhalb von 2 Monaten angemeldet werden, um das Nachversicherungsrecht ohne Gesundheitsprüfung zu nutzen. Kindertarife kosten ab ca. 80–150 € monatlich für eine vollwertige PKV-Absicherung. Im Vergleich lohnt sich ein leistungsstarker Tarif mit Zahnschutz, kieferorthopädischen Leistungen und Chefarztbehandlung. Ärzteversichert empfiehlt, für Neugeborene von PKV-Ärzten bereits während der Schwangerschaft die optimale Kindertarif-Option zu sichern.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Elternteil GKV-Mitglied ist und das Familieseinkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, ist die kostenfreie GKV-Familienversicherung des Kindes die wirtschaftlichere Option.
PKV-Kindertarif innerhalb von 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Auf kieferorthopädische Leistungen und Zahnschutz achten; Kosten ab 80 € monatlich für vollwertige PKV-Absicherung.
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