Der PKV-Notlagentarif lohnt sich nicht als geplante Strategie, sondern ist eine gesetzliche Pflichtmaßnahme: Nach mehr als zwei Monatsbeiträgen Rückstand wird der Versicherte automatisch in den Notlagentarif überführt, der nur Akutversorgung und Schmerzzustände abdeckt.

Hintergrund

Der Notlagentarif nach § 193 Abs. 6 VVG ist der absolute Minimalschutz der PKV mit einem Beitrag von ca. 100–150 € monatlich. Er deckt ausschließlich akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Behandlung übertragbarer Krankheiten und Schwangerschaft/Geburt ab, keine Vorsorge, keine elektiven Eingriffe, keine Zahnbehandlungen. PKV-Versicherte geraten in den Notlagentarif, wenn Beitragsrückstände die Schwelle von zwei Monatsbeiträgen übersteigen. Rückkehr in den Normaltarif ist nur nach vollständiger Begleichung der Rückstände möglich. Ärzteversichert empfiehlt bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten sofort das PKV-Unternehmen zu kontaktieren, um Ratenzahlungen oder Stundungen zu vereinbaren und den Notlagentarif zu vermeiden.

Wann gilt das nicht?

Der Notlagentarif ist keine Wahl, sondern eine Pflichtmaßnahme. Ärzte sollten aktiv alle Möglichkeiten (Stundung, Basistarif, Tarifwechsel) nutzen, um den Notlagentarif zu verhindern, die Leistungseinschränkungen sind für medizinisch tätige Personen besonders gravierend.

PKV-Notlagentarif vermeiden: Bei Zahlungsschwierigkeiten sofort PKV-Unternehmen kontaktieren, Stundung oder Basistarif beantragen. Notlagentarif deckt nur Akutversorgung ab und ist keine tragfähige Dauerlösung.

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