Der PKV-Standardtarif lohnt sich ausschließlich für PKV-Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind, älter als 65 Jahre sind und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, er begrenzt den Beitrag auf GKV-Niveau, bietet aber nur GKV-ähnliche Leistungen.

Hintergrund

Der PKV-Standardtarif (nicht zu verwechseln mit dem Basistarif) ist ein Altprodukt, das nur für Altversicherte (Eintritt vor 2009) zugänglich ist. Für Ärzte, die nach 2009 in die PKV eingetreten sind, ist er nicht verfügbar; für diese Gruppe gilt der Basistarif als vergleichbares Instrument. Wer Anspruch auf den Standardtarif hat, kann mit einem Beitrag nahe dem GKV-Höchstbeitrag (ca. 400–500 € monatlich) seine PKV-Mitgliedschaft aufrechterhalten. Leistungen entsprechen dem GKV-Standardniveau, Chefarztbehandlung und Einzelzimmer entfallen. Ärzteversichert empfiehlt, vor Wechsel in den Standardtarif alle Alternativen (Tarifwechsel, Selbstbehalterhöhung, Beitragsentlastungsbaustein) zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Für nach 2009 in die PKV eingetretene Ärzte ist der Standardtarif nicht zugänglich. Ärzte mit ausreichendem Einkommen im Ruhestand sollten den Standardtarif nicht wählen, da die Leistungseinschränkungen erheblich sind.

PKV-Standardtarif nur für Altversicherte (Eintritt vor 2009) verfügbar: Beitrag auf GKV-Niveau begrenzt, aber Chefarztbehandlung und Privatleistungen entfallen. Zuerst Tarifoptimierung im Bestandstarif prüfen.

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