Ein PKV-Tarifwechsel lohnt sich für Ärzte, wenn ein neuerer, effizienterer Tarif beim gleichen Anbieter bei gleichen oder besseren Leistungen weniger kostet, nach § 204 VVG haben PKV-Versicherte ein Recht auf internen Tarifwechsel mit Mitnahme der Alterungsrückstellungen.
Hintergrund
Der § 204 VVG-Wechsel (interner Tarifwechsel) ist das wichtigste Optimierungsinstrument in der PKV: Versicherte können in einen gleichwertigen oder niedrigwertigeren Tarif desselben Anbieters wechseln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen und die angesammelten Alterungsrückstellungen mitzunehmen. Vorteilhaft ist der Wechsel, wenn: Beitrag im neuen Tarif deutlich günstiger ist, Leistungen gleich oder äquivalent sind, und keine relevanten Leistungsausschlüsse entstehen. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist nur bei vollständiger Aufgabe der Alterungsrückstellung möglich, für langjährig PKV-Versicherte wirtschaftlich selten sinnvoll. Ärzteversichert analysiert auf Anfrage kostenlos das Optimierungspotenzial nach § 204 VVG für bestehende PKV-Verträge.
Wann gilt das nicht?
Wer einen leistungsstarken Tarif mit günstiger Kalkulation und hoher Alterungsrückstellung hat, sollte nicht wechseln, nur weil kurzfristig günstigere Neuabschlusstarifeexistieren, die Rückstellungen sind langfristig wertvoller als kurzfristige Beitragsersparnisse.
PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ohne Gesundheitsprüfung und mit Alterungsrückstellungs-Mitnahme nutzen. Ärzteversichert analysiert kostenlos das Einsparpotenzial im bestehenden PKV-Vertrag.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →