Die PKV lohnt sich für Ärzte, sobald das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt oder keine GKV-Pflichtmitgliedschaft besteht, niederlassene Ärzte sind PKV-berechtigt und profitieren von Chefarztbehandlung, freier Arztwahl und häufig günstigeren Beiträgen bei jüngem Eintrittsalter.
Hintergrund
Ärzte sind berufstypisch gut für die PKV geeignet: hohe Einkommen machen die PKV gegenüber dem GKV-Höchstbeitrag (2024: ca. 900 € monatlich) bereits ab einem PKV-Beitrag von 350–500 € (junger gesunder Arzt) vorteilhafter. Weitere Vorteile: keine Beitragspflicht auf Kapitalerträge (nur im Rahmen der PKV-Beiträge relevant), volle Chefarztbehandlung im Krankenhaus, schnellere Facharzttermine und höheres GOÄ-Honorar bei Eigenbehandlung. Frauen profitieren in der PKV von seit 2012 geltenden Unisex-Tarifen ohne Geschlechtsaufschlag. Ärzteversichert empfiehlt, die PKV-Entscheidung spätestens beim Übergang von Assistenzarzt zu Facharzt oder vor der Niederlassung zu treffen, da das Eintrittsalter maßgeblich die Beitragshöhe beeinflusst.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Elternzeit mit GKV-Pflichtmitgliedschaft, Berufsanfänger unter der Einkommensgrenze und Ärzte mit bekannten schweren Vorerkrankungen sollten die PKV sorgfältig prüfen, Risikozuschläge können die Vorteile aufheben.
PKV lohnt sich für Ärzte ab Facharzt-/Niederlassungsphase: günstiger Beitrag bei jungem Eintrittsalter, Chefarztbehandlung, freie Arztwahl. Je früher der Einstieg, desto günstiger der Beitrag dauerhaft.
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